Wettbewerbsbedingungen zum Bauernhauswettbewerb
Teilnehmen können alle Eigentümer von Bauern- und Arbeiterbauernhäusern im Saarland, deren Haus vor 1914 erbaut wurde. Jüngere, bis 1945 erbaute Bauern- und Arbeiterbauernhäuser werden zum Wettbewerb zugelassen, wenn sie einen für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren. Ob diese Häuser heute noch landwirtschaftlich genutzt werden, spielt keine Rolle. Jedermann hat das Recht, entsprechende Häuser für den Wettbewerb vorzuschlagen.
Es werden solche Häuser in die Bewertung einbezogen werden, die in den letzten Jahren restauriert wurden,
- d.h. an denen wenigstens am Äußeren bauliche Maßnahmen durchgeführt wurden, um sie in einen bestmöglichen Zustand zu versetzen
- oder die durch dauernde Pflege in einem solchen Zustand erhalten worden sind.
Voraussetzung ist, dass eine Restaurierung wenigstens zum Teil mit privaten Mitteln finanziert wurde.
Bei der Beurteilung der Häuser achtet die Jury auf folgende Kriterien:
- Allgemeinzustand des Gebäudes
- Erhaltungs- und Pflegezustand sowie handwerksgerechte Ausführung der Restaurierung einschließlich der Verwendung traditioneller Baumaterialien, bezogen auf die regionalen Besonderheiten und die charakteristische Bausubstanz des jeweiligen Haustyps,
- Gestaltung und Zustand der zum Gebäude gehörenden Flächen mit ihrem Pflanzenbestand.
Ein mit einem Preis ausgezeichnetes Gebäude kann nicht erneut zu einem der nachfolgenden Wettbewerbe gemeldet werden. Eigentümer von Gebäuden, die mit einer Anerkennung oder gar nicht ausgezeichnet wurden, können an einem der folgenden Wettbewerbe wieder teilnehmen.